0

Getränke Dröpche

Pfand / Leergut


  • Auf die gekaufte Ware wird bei Lieferung zusätzlich das dafür vorgesehene Pfandgeld berechnet.
  • Die Pfandzahlung hat bei Lieferung mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen.
  • Das ggf. zurückgegebene Leergut wird vor Ort mit der Lieferung verrechnet.
  • Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet.
  • Der Lieferant ist nicht verpflichtet mehr Leergut zurück zu nehmen wie Vollgut geliefert wird.

Pfand / Leergut


  • Auf die gekaufte Ware wird bei Lieferung zusätzlich das dafür vorgesehene Pfandgeld berechnet.
  • Die Pfandzahlung hat bei Lieferung mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen.
  • Das ggf. zurückgegebene Leergut wird vor Ort mit der Lieferung verrechnet.
  • Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet.
  • Der Lieferant ist nicht verpflichtet mehr Leergut zurück zu nehmen wie Vollgut geliefert wird.

Share by: